Auch rezeptfreie Medikamente können erstattet werden (Foto: geralt/pixabay.com) |
Seit
2012 haben die Krankenkassen wieder mehr Spielraum zur Erstattung
rezeptfreier Medikamente. Fragen Sie am besten bei Ihrer Kasse nach.
Verschreibt
der Arzt Ihnen ein verschreibungspflichtiges Medikament, wird dies in
der Regel von den Krankenkassen erstattet. Nur die Zuzahlung zwischen
fünf und zehn Euro - je nach Preis des Medikaments - muss vom
Versicherten selbst bezahlt werden. Sparen konnten Versicherte nur
durch das Ausweichen auf wirkstoffgleiche Arzneimittel aus
Rabattverträgen. Für diese Medikamente entfiel bei einigen Kassen
dann die Zuzahlung. Die Kosten für rezeptfreie Medikamente mussten
seit 2004 generell von den Versicherten selbst getragen werden. Die
Krankenkassen hatten in dieser Hinsicht keinerlei
Ermessensspielräume. Diese Einschränkung wurde im letzten Jahr
aufgehoben, so dass es den gesetzlichen Krankenkassen nun erlaubt
ist, die Kostenübernahme für rezeptfreie Arzneimittel als
Zusatzleistung in ihre jeweilige Satzung aufzunehmen. Somit können
bestimmte rezeptfreie Medikamente wieder von den Kassen vergütet
werden. Eine Ausnahme bilden nur Medikamente, die vom gemeinsamen
Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ausgeschlossen wurden.
Dazu gehören beispielsweise Appetitzügler oder
Erkältungsmedikamente.
Pflanzliche
Arzneimittel stehen im Mittelpunkt
Patienten
tendieren seit einigen Jahren verstärkt dazu, bei leichteren
Erkrankungen zunächst pflanzliche Präparate einzunehmen. Deshalb
stehen diese Mittel nun im Mittelpunkt der derzeitigen
Leistungsoffensive verschiedener Krankenkassen. Die neuen
Ermessensspielräume betreffen hauptsächlich alternative Arzneien
aus der Homöopathie, der Phytotherapie und der Anthroposophie.
Solche Präparate müssen nicht vom Arzt verordnet werden, sind aber
apothekenpflichtig. Die BKK Wirtschaft & Finanzen bietet ihren
Versicherten zum Beispiel ein individuelles Budget für alternative
Arzneimittel. Im Rahmen dieses Angebotes werden 80 Prozent der Kosten
erstattet bis zu einem Maximum von 150 Euro. Der Versicherte benötigt
aber eine ärztliche Bestätigung über die medizinische
Notwendigkeit. Der Arzt stellt dafür in der Regel ein grünes oder
blaues Privatrezept aus. Die Rechnung kann zusammen mit dem Rezept
bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Folsäure
für Schwangere kann erstattet werden
Die
neuen Spielräume der Krankenkassen ermöglichen nun auch eine
bessere Unterstützung in der Schwangerschaft. Versicherte der BKK
Wirtschaft & Finanzen können ein zusätzliches Budget von 100
Euro für rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente in
Anspruch nehmen, wenn sie als Vorsorgemaßnahme während der
Schwangerschaft eingenommen werden. Das Präparat darf auch in diesem
Fall nicht generell von der Versorgung ausgeschlossen sein und der
Gynäkologe muss ein Privatrezept ausstellen.
Rezeptfreie
Arzneien für Kinder und Jugendliche
Die
vorgenannten Erstattungen rezeptfreier apothekenpflichtiger
Medikamente gelten auch für Kinder und Jugendliche. Bis zum zwölften
Lebensjahr haben Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf nicht
verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Medikamente ohne
Zuzahlung. Einige Kassen verlängern diesen Anspruch bis zum 18.
Lebensjahr und erstatten Arzneimittel komplett bis zu 50 Euro je
Kalenderjahr. Eine ärztliche Bestätigung über die medizinische
Notwendigkeit gilt auch für Kinder und Jugendliche. Die
Originalrechnungen müssen bei der jeweiligen Krankenkasse
eingereicht werden.
Fragen
Sie bei Ihrer Kasse nach
Gesetzliche
Versicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse über die
Möglichkeiten einer Kostenübernahme für rezeptfreie Medikamente
informieren. Noch wird diese Zusatzleistung nicht von allen Kassen
angeboten. Patienten sollten deshalb vor dem Kauf eines nicht
verschreibungspflichtigen Medikamentes Rücksprache mit ihrer
Krankenkasse nehmen. Wer auf diese Zusatzleistung wert legt und keine
Kostenübernahme durch seine jetzige Kasse erhält, kann einen
Wechsel in Betracht ziehen. Dies ist meist unkompliziert möglich,
wenn eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten zum Monatsende
berücksichtigt wird.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.: Diese Krankenkassen erstatten OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung. Stand 01.06.2014
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.: Diese Krankenkassen erstatten OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung. Stand 01.06.2014
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