Räucherfisch: Beliebt wegen seines Geschmacks und seiner gesunden Fette. Doch ein Test der Verbraucherschützer macht wenig Lust auf Räucherfisch.
Forelle,
Lachs, Makrele und Kieler Sprotten werden nach dem Räuchern unter
Schutzgas verpackt, um die Haltbarkeit zu erhöhen. Doch das
Schutzgas, eine Mischung aus Sauerstoff, Kohlenstoff und Stickstoff,
gaukelt dem Verbraucher nur eine erhöhte Sicherheit gegen Keimbefall
vor.
Jedes
vierte unter Schutzgas verpackte Räucherfischprodukt ist mit Keimen
belastet. Das ist das Ergebnis eines Tests der Verbraucherschützer
von industriell hergestelltem Räucherfisch in Düsseldorf.
Bakteriell
belastet und teils ungenießbar
Die
Verbraucherschützer untersuchten 54 bundesweit erhältliche Produkte
mit Lachs, Forelle, Makrele und Sprotten, aus Düsseldorfer
Supermärkten und Discountern. Untersucht wurde die Keimbelastung mit
Darmkeimen, Salmonellen und Listerien. Das Mindesthaltbarkeitsdatum
war bei allen Proben noch nicht überschritten, die Fischprodukte
wurden ordnungsgemäß gekühlt und dennoch waren 13 Proben zu
beanstanden. Bei acht Proben war nicht nur die Keimbelastung
insgesamt erhöht, sondern auch die Anzahl der Darmbakterien
Enterobacteriaceae, was auf schlechte Hygiene bei der Verarbeitung
der Fischprodukte hinwies. Drei Räucherfischprodukte wiesen bereits
eine schmierige Konsistenz oder einen muffigen Geruch auf und wurden
als nicht mehr verzehrfähig aus dem Handel genommen. Eine dieser
Probe war bereits so verdorben, dass sie als gesundheitsgefährdend
eingestuft wurde.
Testergebnisse
bedenklich
In
vier Produkten wurden Listerien gefunden, die in größeren Mengen
gesundheitsschädlich sind. Beruhigend dagegen: Keines der
untersuchten Produkte enthielt Salmonellen, die schwere
Magen-Darm-Infektionen auslösen und bei Menschen mit geschwächtem
Immunsystem oft eine stationäre Behandlung im Krankenhaus erfordert.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält die Ergebnisse der
Untersuchungen für durchaus besorgniserregend. Die festgestellten
Keimbelastungen können bei empfindlichen Konsumenten für
Magen-Darm-Probleme und Durchfall führen und daher ist es
wesentlich, die Hygienemaßnahmen beim Abpacken der Ware zu
verbessern. Ebenso unerlässlich ist es, für optimale Lagerungs- und
Transportbedingungen zu sorgen.
Verbraucher
sollten beim Einkauf von unter Schutzatmosphäre verpackten
Räucherfischprodukten auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten und
den Fisch möglichst rasch nach dem Kauf verzehren. Achten Sie beim
Öffnen der Verpackung auch auf unangenehme Gerüche: Dann sollten
Sie den Fisch nicht mehr essen. Reklamieren Sie die gekauften
Produkte im Geschäft oder bei der Lebensmittelüberwachung.
Lebensmittel
unter Schutzatmosphäre
Das
Verpacken von Lebensmitteln unter Schutzatmosphäre ist ein gängiges
Verfahren in der Lebensmittelindustrie. Nicht nur Fisch und Fleisch,
sondern auch Backwaren, Fertiggerichte, Käse und Aufschnitt und
geschnittene Obstprodukte, die in den Selbstbedienungsregalen liegen,
werden mittlerweile unter Schutzgas verpackt. Ziel ist es, die
Produkte vor dem Verderb zu schützen und ihre Qualität und Farbe
möglichst lange zu erhalten.
Schutzgas
riskant für die Gesundheit?
Das
Verpacken von Lebensmitteln unter Schutzgasen wie Kohlendioxid und
Stickstoff kann zwar die Haltbarkeit verlängern, dennoch sollte
beispielsweise Fleisch trotzdem möglichst schnell verbraucht werden.
Denn durch einen hohen Sauerstoffgehalt im Schutzgas wird die
Fettoxidation im Fleisch beschleunigt. Das Fleisch behält zwar seine
rote Farbe, aber es kann trotzdem schon zäh und sogar ranzig werden.
Zusätzlich
gibt es Hinweise, dass durch das Verpacken von Fleisch unter stark
sauerstoffhaltigem Schutzgas vermehrt Cholesteroloxidationsprodukte,
kurz COP, gebildet werden. COP bildet sich in tierischen
Lebensmitteln, die natürlicherweise Cholesterin enthalten. Durch
eine chemische Reaktion mit Sauerstoff wird das Cholesterol-Molekül
verändert. Cholesteroloxidationsprodukte sind möglicherweise an
gefäßschädigenden Prozessen und damit an der Entstehung von
Arteriosklerose beteiligt. Auch wenn derzeit eine echte
Gesundheitsgefährdung durch Schutzgas ausgeschlossen wird, sind die
gesundheitlichen Auswirkungen bisher wenig untersucht.
Die
Lebensmittelproduzenten sind zwar verpflichtet, auf das Verpacken
unter Schutzatmosphäre hinzuweisen, aber sie brauchen keine genaue
Auskunft über die Zusammensetzung des verwendeten Schutzgases zu
geben.
Quellen:
Presseinformation Verbraucherzentrale NRW: Häufig verkeimt: Verpackter Räucherfisch unter Schutzgas. Stand 14.11.2012
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