Hilfsmittel im Internet bestellen: Tipps für den Einkauf (Foto: Werner Fellner - fotolia.com) |
Der Kauf von medizinischen Hilfsmitteln im Internet kann bequem sein, doch Sie sollten ein paar Dinge beachten, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Bei der Bestellung
von Hygieneartikeln, Behelfsmitteln zur Pflege und Alltagshilfen
umgehen viele Patienten den Rat eines Arztes, sondern suchen sich auf
eigene Faust eine Bezugsquelle im Internet. Die schnelle und bequeme
Lieferung von Inkontinenzhilfen, Bandagen, Kompressionsstrümpfen und
Co. ist jedoch oft eher Crux statt sinnvolle Krücke: „Kunden
verlieren auf dem virtuellen Gesundheitsmarkt leicht die
Orientierung. Denn webweit werden nicht nur geprüfte Qualitätswaren,
sondern auch Lifestyle- und selbst deklarierte Gesundheitsprodukte
als medizinische Hilfsmittel angeboten“, warnt die
Verbraucherzentrale NRW. Sie rät, „Behelfsartikel bei körperlichen
Einschränkungen nicht ohne ärztliche Absprache zu bestellen.“
Viele medizinische Hilfsmittel, etwa Einlagen, Stützstrümpfe,
Hörgeräte, Prothesen oder Rollstühle, müssen optimal passen
beziehungsweise individuell angepasst werden, damit sie keine
gesundheitlichen Schäden verursachen. „Allerdings können
Extra-Anfertigungen bei einer Online-Bestellung nicht – wie sonst
bei Warenbestellungen üblich – gegen Rückzahlung bereits
gezahlter Beträge zurückgegeben werden“, erklärt die
Verbraucherzentrale NRW. Beim Weg zum richtigen Produkt im Internet
sind deshalb folgende Hinweise nützlich:
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Bei Beschwerden vorher immer zum Arzt: Der Kauf eines Hilfsmittels im Internet ist nur dann ratsam, wenn Käufer genau wissen, welche Dinge sie zum Ausgleich ihrer körperlichen Beeinträchtigung sinnvoll benötigen. Vor einer Bestellung sollte stets ärztlich geklärt werden, ob hinter einem Handicap – zum Beispiel Schwerhörigkeit – nicht eine Krankheit steckt, die anders als mit einem ausgleichenden Hilfsmittel behandelt werden muss. Auch ein falscher Behelf, zum Beispiel ein schlecht angepasstes oder technisch minderwertiges Hörgerät, kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen auslösen.
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Hilfsmittel auf Rezept: Vom Arzt verordnete Hilfsmittel können nicht nur in einem Fachgeschäft, sondern inzwischen auch über einen Online-Fachversand bezogen und mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Vorausgesetzt, der Internethändler bietet geprüfte Produkte für den Gesundheits- und Pflegebedarf an, die im Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind. Behelfsartikel auf Rezept sind auf den Webseiten an der jeweiligen HMV-Nummer erkennbar. Vor einer Online-Bestellung sollte jedoch mit der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden, ob sie überhaupt und wenn ja, dann auch für Proben, Anpassung, Einweisung und eventuelle Reparatur des Hilfsmittels die Kosten übernimmt.
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Kostenfaktor in einigen Fällen auch Kriterium: Artikel wie Duschhocker, Fieberthermometer oder Blutdruckmesser, die keine individuelle Anpassung und Anleitung benötigen und rezeptfrei erhältlich sind, können im Internet durchaus günstiger als im Geschäft sein. Ein Preisvorteil winkt auch oft bei größeren Bestellungen von regelmäßig benötigten Hilfsmitteln, etwa Inkontinenzartikeln, wenn diese bereits erprobt sind.
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Wahl des passenden Anbieters: Wer benötigte Hilfsmittel mit oder ohne Rezept online bestellen will, sollte mehrere Web-Seiten von Händlern aufrufen und dort Produkte und Preise sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Lieferbedingungen und Versandkosten miteinander vergleichen. Einige Internetanbieter und Online-Sanitätshäuser bieten eine kostenlose Beratung am Telefon oder die Klärung der Kostenübernahme mit der zuständigen Krankenkasse an. Andere werben mit einer Anpassung der bestellten Hilfsmittel bei Lieferung. Vor einem Klick auf den Verkaufsbutton sollten Kunden für sich klären, ob ihnen das jeweilige Serviceangebot im Internet reicht. Hierbei sollten sie auch bedenken, dass der Bezug von Hilfsmitteln, die in mehreren Teilschritten für sie individuell angefertigt und passend gemacht werden müssen, in einem stationären Sanitätshaus, bei einem Akustiker oder Optiker von vornherein für sie oft zweckmäßiger ist. Vor Ort werden sie persönlich beraten, können verschiedene Angebote ausprobieren und die für sie geeigneten gezielt auswählen.
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Widerruf nur eingeschränkt möglich: Eine Hilfsmittelbestellung, die auf den individuellen Bedarf zugeschnitten ist, kann nicht einseitig und ohne finanziellen Einbußen vom Besteller rückgängig gemacht werden. Dasselbe gilt auch für ausgepackte und geöffnete Produkte, die versiegelt geliefert werden.
Mehr Informationen zu Hilfsmitteln, dem Kassenantrag zur
Kostenübernahme und zur Online-Bestellung gibt‘s unter
www.vz-nrw.de/hilfsmittel.
Weitere Informationen und rechtlichen Rat zum Internetkauf bieten
auch die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.
Kontakt und Erreichbarkeit unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort.
Quelle: Pressemitteilung 33/2014 Verbraucherzentrale NRW. Stand 12.08.2014
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