Nehmen Sie für ungetrübten Karnevalsspass unbedenkliche Karnevalsschminke (Foto: dietmaha - pixabay.com) |
Clowns mit roter Nase, Indianer mit Kriegsbemalung und Feen mit Glitzer auf den Wangen: Komplett ist die passende Maskerade im Karneval für viele Jecken und Narren erst mit einem phantasievoll geschminkten Gesicht. Doch Farb-, Duft- und Konservierungsstoffe in den Schminkutensilien mag empfindliche Haut vor allem rund um Augen, Nase und Stirn nicht gern. „Auch wenn nur an den tollen Tagen zu Stiften, Pasten, Puder und Tusche gegriffen wird: Karnevalsschminke kann vor allem empfindliche Kinderhaut zur reizenden Röte bringen. Juckreiz, Pickel und Pusteln trüben dann kräftig den Spaß“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Für ein buntes Treiben ohne gerötete Haut sorgen einige unbedenkliche Schminktipps:
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Natürliche Farbenpracht: Wer’s auf der eigenen Haut natürlich mag, sollte gezielt nach zertifizierter dekorativer Kosmetik im Handel suchen. Zu erkennen ist das meist noch kleine Sortiment etwa am BDIH- oder dem Nature-Siegel, das ein Frauengesicht im Profil zeigt. Die so gekennzeichnete Schminke ist frei von Paraffinen, Silikonen, Polyethylenglykolen (PEG) und vielen anderen synthetischen Inhaltsstoffen. Menschen mit Allergien sollten auch bei Naturkosmetik vorsichtshalber auch auf Produkte mit Duftstoffe verzichten.
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Wasser statt Fett: Beim Griff in den Farbtopf sollten Jecken Schminktöpfe mit Aquafarben bevorzugen. Diese wasserlöslichen Farben dichten – anders als Farben auf Fettbasis – die Poren nicht ab und bieten Pickeln und Mitessern weniger Chancen, sich auszubreiten. Aquafarben werden in vielen Farbtönen entweder einzeln oder häufig auch als kompletter Malkasten angeboten. Die hautfreundliche Farbe wird mit Pinsel oder Schwamm aufgetragen.
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Studium der Inhaltsstoffe: Für Allergiker ist die Lektüre der Inhaltsstoffe besonders wichtig. Diese sind auf der Verpackung eines Produkts unter der Bezeichnung „Ingredients“ einzeln aufgelistet. Auch bei kleinen Töpfen, Tiegeln und Tuben sind die Händler verpflichtet, die Information über die Inhaltsstoffe am Verkaufsregal bereitzustellen. Wer diese Information nicht findet, sollte im Geschäft nachfragen.
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Erst der Test, dann die Bemalung: Besonders Allergiker und Menschen mit trockener und empfindlicher Haut sollten die Farbenpracht nicht gleich dick aufs Gesicht auftragen, sondern die Schminke einige Tage vorher einem Verträglichkeitstest unterziehen – hierzu am besten die Farben in der Ellbogenbeuge auftragen. Stellen sich Rötungen oder Juckreiz ein, sollte auf das getestete Produkt verzichtet werden. Verletzte oder entzündete Haut bleibt ohnehin besser ungeschminkt! Außerdem ist ratsam, vor dem Schminken auf der Haut eine Creme aufzutragen, die sich bei Anwendung bereits als verträglich erwiesen hat.
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Haltbarkeit: Nur selten werden Schminktöpfchen innerhalb einer Karnevals-Session aufgebraucht. Um zu wissen, ob die angebrochenen Farben aus dem letzten Jahr bedenkenlos wieder benutzt werden können, hilft ein Blick auf Verpackung oder Produkt: Alle kosmetischen Artikel sind entweder mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder mit dem Symbol eines geöffneten Tiegels versehen, darauf ist die Zahl der Haltbarkeitsmonate nach Anbruch angegeben. Kleiner Tipp: Wer bei der ersten Verwendung das Datum auf die Packung schreibt, weiß immer, wie lange sie schon geöffnet ist. Produkte, die ranzig oder muffig riechen, sollten besser in den Müll statt aufs Gesicht wandern.
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Richtig abschminken: Egal wie spät es wird: Abschminken muss sein, sonst rächt sich die Haut. Bei diesen Procedere sollte die empfindliche Hülle nicht durch zu festes Rubbeln arg strapaziert werden. Aquafarben können leicht mit Wasser und milder Seife abgewaschen werden. Schminke auf Fettbasis lässt sich preiswert mit Speiseöl aus der Küche oder einer fetthaltigen Creme entfernen.
Nicht nur an den tollen Tagen, sondern das ganze Jahr über liefert
die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in ihren örtlichen
Beratungsstellen Infos zu Schadstoffen in Kosmetik und anderen
Alltagsprodukten. Adressen unter www.vz-nrw.de/umweltberatung.
Quelle: Presseinformation 7/2015 der Verbraucherzentrale NRW, Stand 09.02.2015
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