Versicherte ab 35 haben ein Recht auf kostenloses Hautscreening zur Krebsfrüherkennung (Foto: beeki - pixabay.com) |
Die Vorsorgeuntersuchung zur Erkennung von Hautkrebs ist eine gesetzliche Kassenleistung, wird aber nur bei vier von fünf Hautärzten kostenlos angeboten.
Hautkrebsscreening ist eine
notwendige Leistung der gesetzlich Krankenkassen, für das
Versicherte nach Ansicht der Verbraucherzentralen NRW, Berlin und
Rheinland-Pfalz nicht zur Kasse gebeten werden dürfen. Doch nur bei
vier von fünf Hautärzten ist das kostenlose Screening gängige
Praxis. Dies haben die Verbraucherzentralen NRW und Berlin bei einem
Check der telefonischen Terminvergabe bei 192 Hautärzten mit
Kassenzulassung in Köln und Berlin festgestellt: „Insgesamt 22
Prozent der dermatologische Praxen vergeben laut Stichprobe der
Verbraucherschützer von vornherein keinen Termin fürs gesetzliche
Hautkrebsscreening oder bieten die kostenlose Leistung nur als
kostenpflichtiges Extra an“, erklärt Wolfgang Schuldzinski,
Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: „Gesetzlich
Krankenversicherte haben jedoch das Recht auf eine kostenlose
Krebsfrüherkennung. Praktizierende Dermatologen mit Kassenzulassung
müssen Patienten, denen diese wichtige Untersuchung zusteht, die
Hautkrebsprophylaxe ohne Termintrickserei und Zusatzverdienst
anbieten“, fordert der NRW-Verbraucherzentralenchef.
Früherkennung wichtig für Heilung
Früh erkannt kann Hautkrebs
vollständig geheilt werden. Durch die Vorsorgeuntersuchung lassen
sich Risikofaktoren, erste Anzeichen und Frühstadien einer
Krebserkrankung feststellen. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren
haben deshalb alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine gründliche
Inspektion der Haut am gesamten Körper. Das kostenlose Screening
wird mit dem bloßen Auge in der Regel von Hautärzten durchgeführt.
Um die Leistung mit der Kasse abrechnen zu können, müssen die Ärzte
hierfür die nötige Zertifizierung in einem Tageslehrgang erwerben.
Darüber hinaus bieten viele Praxen das Hautkrebsscreening auch mit
Hilfe einer speziell beleuchteten Lupe (Dermatoskop) kostenpflichtig
an. Dieses Extra wird jedoch wegen seines ungeklärten Nutzens
bislang den Patienten in Rechnung gestellt.
Verbraucher sind verunsichert und verärgert
„Das Nebeneinander von
kostenloser und kostenpflichtiger Leistung verunsichert und verärgert
die Patienten“, moniert der NRW-Verbraucherzentralenvorstand
Schuldzinski. Im Beschwerdeforum „igel-ärger.de“ der drei
Verbraucherzentralen häufen sich die Hinweise von Patienten, dass
ihnen dieses kostenpflichtige Screening zur Krebsfrüherkennung von
Hautärzten aufgedrängt werde. Um dies zu überprüfen, haben die
Verbraucherzentralen NRW und Berlin bei 192 Hautarztpraxen mit
Kassenzulassung in Köln (42 Praxen) und Berlin (150 Praxen)
untersucht, ob Dermatologen die gesetzliche Pflichtvorsorge beim
Hautkrebsscreening kostenlos anbieten oder von vorneherein die Hand
für eine ärztliche Zusatzleistung aufhalten. Dazu baten die Tester
in den Hautarztpraxen telefonisch um den nächstmöglichen Termin für
eine Vorsorgeuntersuchung, allerdings ohne explizit nach der
gesetzlichen Kassenleistung zu fragen und ohne ihr Alter anzugeben.
Keine Termine oder nur als IGeL-Leistung
Das Ergebnis offenbart das
Dilemma der Patienten, von ihrem Recht auf kostenkose
Hautkrebsfrüherkennung uneingeschränkt Gebrauch zu machen: Zwar
boten mehr als die Hälfte der untersuchten Hautärzte (110 Praxen)
wie vorgeschrieben ein kostenloses Screening an. Doch ein Fünftel
stellte die Patienten vor die Qual der Wahl und bot sowohl die
kostenfreie als auch eine individuell zu zahlende (IGeL-)Leistung mit
dem Dermatoskop oder einer Bild- beziehungsweise Videodokumentation
zwischen zehn und hundert Euro an. Jeder fünfte Dermatologe umging
die gesetzliche Vorsorgepflicht, indem er den Kassenpatienten von
vornherein nur die Selbstzahlerleistung offerierte (21 Praxen) oder
vorgab, keinen Termin für die gesetzliche Früherkennung frei zu
haben (20 Praxen). Neun Praxen mussten beim Hautkrebsscreening als
Pflichtleistung komplett passen, weil ihre Dermatologen auch sieben
Jahre nach Einführung der Kassenleistung nicht über die benötigte
Zertifizierung verfügten. 108 von den 192 Hautarztpraxen fragten
nicht nach dem Alter von 35 Jahren, ab dem die Vorsorge mit der Kasse
kostenfrei abgerechnet werden kann.
Noch immer Hautärzte ohne Zertifizierung
„Es darf nicht länger
hingenommen werden, dass gesetzlich Krankenversicherte ihren Anspruch
auf ein kostenloses Screening in einigen Praxen nicht durchsetzen
können“, kritisiert NRW-Verbraucherzentralenvorstand Schuldzinski.
Um ein flächendeckende Versorgung in puncto Hautkrebsfrüherkennung
künftig zu gewährleisten, müsse jeder Hautarzt mit Kassenzulassung
künftig verpflichtet werden, eine Zertifizierung für das gesetzlich
vorgeschriebene Screening zu erwerben. „Auch der derzeit schwelende
Streit, ob die Kassen künftig den Einsatz des Dermatoskops
kostenpflichtig übernehmen, darf nicht länger zu Lasten der
Patienten gehen, sondern sollte im Rahmen der geplanten Neubewertung
des Hautkrebsscreenings so schnell wie möglich zwischen Ärzten
und Krankenkassen
geklärt werden“, fordert Schuldzinski vom dafür zuständigen
Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA).
Infos bei den Verbraucherzentralen
Weitere Daten und Fakten zum
Angebot des Hautkrebsscreenings in Arztpraxen gibt’s online unter
www.vz-nrw.de/hautkrebsscreening. Im Beschwerdeforum der
Verbraucherzentralen NRW, Berlin und Rheinland-Pfalz können
Patienten ihren Unmut oder ihre Unsicherheit über kostenpflichtige
Extras beim Arzt und im Krankenhaus schriftlich äußern. Das Forum
IGeL-Ärger wird finanziell vom Bundesverbraucherministerium
gefördert.
Quelle: Presseinformation der Verbraucherzentrale NRW, Stand 02.04.2015
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